Folglich darf unter diesem Sichtwinkel mit dem Grundrecht auf Freiheit etwas differenzierter umgegangen werden...
"Kronen Zeitung" vom 06.02.2010 Seite: 2 "Eindeutiges Ergebnis einer IMAS-Umfrage zu dem Thema, "Sollen Asylwerber zu Beginn ihres Asylverfahrens für eine gewisse Zeit einer Anwesenheitspflicht unterliegen und damit in ihrer Betreuungsstelle quasi weggesperrt werden, bis Klarheit über ihren Asylstatus herrscht?": Eine deutliche absolute Mehrheit von 56% ist für die Anwesenheitspflicht, nur 33% sind dagegen, 11% sind unentschieden. Was die einzelnen Bevölkerungsgruppen betrifft, so sind vor allem ältere Menschen über 50 Jahre zu fast 60% für das Wegsperren von Asylwerbern, bis von den Behörden Klarheit geschaffen wird, ob diese Personen überhaupt in Österreich einen Asylantrag stellen dürfen. Das wiederum überrascht insofern wenig, als gerade Ältere nicht zu Unrecht vor Fremden besondere Angst haben müssen. Von den Anhängern der einzelnen Parteien sind die FPÖ-Sympathisanten zu 89% für das Wegsperren von Asylwerbern. 60% der ÖVPler und immerhin 56% der SPÖler befürworten eine solche Maßnahme. Ganz auf dem von Glawischnig & Co. vorgegebenen "Ausländer-rein-Kurs" sind die Grün-Sympathisanten, die zu 79% sagen, die Asylwerber sollten bei uns von Anfang an völlig frei herumlaufen (und untertauchen!) können. Wenn es nur Zufall gewesen ist, dann war es jedenfalls ein Wink mit dem Zaunpfahl: Das Ergebnis der IMAS-Umfrage mit dem deutlichen "Ja" der Österreicher zum Wegsperren von Asylwerbern zumindest in der Anfangsphase ihres Aufenthalts in Österreich wurde nur einen Tag nach dem Auffliegen einer Asylwerberbande bekannt, die in fünf Bundesländern 180 Einbrüche begangen hat. (...)"
"Kronen Zeitung" vom 09.02.2010 Seite: 9 "(...) Der "Krone" liegt der Gesetzesentwurf von Innenministerin Fekter (ÖVP) vor. In Zukunft soll die Anwesenheitspflicht zu Beginn des Asylverfahrens sichergestellt werden. Das "Untertauchen" der Ausländer soll so unterbunden werden. Konkret heißt es: "Zu Verfahrensbeginn sind wichtige organisatorische Schritte notwendig. Daher ist eine permanente Verfügbarkeit in der Intensivphase (sieben Tage) notwendig." Müssen weitere Überprüfungen folgen, kann die Aufenthaltspflicht auf bis zu sechs Wochen ausgedehnt werden."
"Kronen Zeitung" vom 24.02.2010 Seite: 26,27 "Thema des Tages" Christian Rössler, "Ich finde den Beitrag zur Anwesenheitspflicht der Asylanten sehr gut und mehr als zutreffend! Es ist leider so bei uns in Österreich und wird auch von manchen Politikern gebilligt, dass sehr viele Scheinasylanten unser Rechtssystem schamlos ausnützen! Oder können Sie sich vorstellen, dass von all den Menschen, und das sind ja, wie man weiß, sehr, sehr viele, die bei uns um Asyl ansuchen, wirklich alle in ihren Ländern verfolgt, gepeinigt, unterdrückt usw. werden? All diese Sachen müsste man viel schneller aufklären (das kann man auch sicher!), dann blieben nur noch die echten Asylanwärter übrig, die dann mit ein wenig Geschick, Willen und Unterstützung sehr wohl bei uns Fuß fassen könnten! Ich kenne Familien, die das geschafft haben!"
Johann Mayer, "Kronen Zeitung" vom 24.02.2010 Seite: 26,27 "(...) sprechen nicht nur mir, sondern gleich der ganzen Familie und Verwandtschaft und aus der Seele. Endlich sagt ein Journalist einer österreichischen Tageszeitung, dass es doch noch einen kleinen Unterschied zwischen einer Anwesenheitspflicht und dem Einsperren gibt. Die "Kronen Zeitung" hat damit bei mir/uns wieder an Stellenwert gewonnen. Anscheinend sind einige "Gutmenschen" - leider samt unserem Herrn Bundeskanzler - bereits derart abgehoben, dass sie dabei keinen Unterschied mehr sehen und ein Einsperren nur bei Asylwerbern erkennen. Ich war bisher bereits mehrmals "eingesperrt". (...) beim Bundesheer und bei meiner Berufsausbildung (Polizei), sondern erst jetzt wieder drei Wochen bei meinem Kuraufenthalt (...) Ich bin halt leider nur ein Österreicher. Vielleicht hat sich deshalb noch keine Gruppierung für mich eingesetzt und den Menschenrechtsbeirat oder die UNO angerufen?! Vielleicht sollte ich, eventuell bei derartigen Aussagen solcher Personen, genauso wie bei jedem unbegründeten Vorwurf, der immer wieder in Richtung Ausländerfeindlichkeit und Rassismus geht, doch schön langsam eine Inländerfeindlichkeit erkennen? (...)"
Gerhard Breitschopf, "Kronen Zeitung" vom 23.02.2010 Seite: 26 "Wer seine gesundheitlichen Probleme in einem Krankenhaus oder Rehazentrum behandeln lässt, ist selbstverständlich an die dort geltenden Anwesenheitsvorschriften gebunden, weil nur so eine effiziente Untersuchung sowie Therapie möglich ist. (...) Übrigens: Die erforderlichen Aufwendungen hat Ersterer in der Regel durch entsprechende Krankenkassenbeiträge selbst bezahlt, im zweiten Fall muss der Steuerzahler für alle Kosten aufkommen - folglich darf unter diesem Sichtwinkel mit dem Grundrecht auf Freiheit etwas differenzierter umgegangen werden."
Zebratl, Nr. 1/2010, Seite 12,13 "In den letzten Wochen sorgte die Errichtung einer Erstaufnahmestelle im burgenländischen Eberau für Schlagzeilen. Der Versuch, etwas Licht ins populistische Dunkel zu bringen. (...) wurde vor allem deutlich: der/die interessierte LeserIn weiß oft nicht so genau, was da eigentlich errichtet werden soll (...) dienen Erstaufnahmestellen (EAST) einer ersten Aufnahme von Flüchtlingen uind sind nicht als dauerhafte Unterbringungen gedacht. (...) Alle Flüchtlinge müssen sich persönlich in eine dieser Stellen begeben, um dort ihren Asylantrag einzubringen. Zunächst soll innerhalb von 72 Stunden eine Ersteinvernahme stattfinden, bei der die Polizei Personaldaten und Angaben über den Fluchtweg aufnimmt - während dieser Zeit dürfen AsylwerberInnen die EAST nicht verlassen. Auf Basis dieser "erkennungsdienstlichen Behandlung" wird in einem Vorverfahren entschieden, ob der/die AsylwerberIn zum inhaltlichen Verfahren beim Bundesasylamt überhaupt zugelassen wird oder nicht. Nach Ablauf dieser drei Tage dürfen die AsylwerberInnen die EAST verlassen, nicht aber den Bezirk, in dem sich die EAST befindet. Diese sogenannte Gebietsbeschränkung bleibt aufrecht, bis das Zulassungsverfahren beim Bundesasylamt abgeschlossen ist, bis also geklärt ist, ob sich Österreich für die Aufnahme des Verfahrens zuständig erklärt. (...) Ob Österreich für ein Asylverfahren zuständig ist, wird über das europäische Dublinverfahren geregelt. (...) Was in der Praxis zu einer bedenklichen und ausufernden "Reisetätigkeit" europaweit führte, weil die Flüchtlinge wieder in die Erstasylländer zurückgeschickt werden. Diese Zurückschickungspolitik ist heftiger rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Kritik ausgesetzt, da die Asylverfahren und Rechtssysteme in den EU-Ländern höchst unterschiedlich sind und eine Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention noch lange kein faires und ordentliches Verfahren im jeweiligen Land bedeutet. (...) werden AsylwerberInnen zum inhaltlichen Verfahren in Österreich zugelassen, so werden sie im Rahmen der Grundversorgung einer anderen Unterkunft zugewiesen. Ihr Aufenthalt in der EAST ist somit beendet. Auch im Falle eines negativen Bescheids (...), werden sie in Schubhaft überstellt und warten dort auf ihre Ausweisung in ihr Herkunftsland oder einen sicheren Drittstaat. Die Dauer des Aufenthalts in der EAST hängt in diesem Fall vor allem von der Kooperationsbereitschaft der verhandelnden Staaten ab und kann sich über viele Monate hinziehen. (...)"
